ICOM Plakette zur Evakuierung von Kulturgut

ICOM Plakette zur Evakuierung von Kulturgut

Um die vorrangige Evakuierung von Objekten aus Museumsdepots zu unterstützen, hat ICOM Österreich in Zusammenarbeit mit Blue Shield Österreich und Blue Shield International eine spezielle Plakette entwickelt, um Objekte, die zuerst gerettet werden sollten, klar und verständlich zu kennzeichnen und es Organisationen und Evakuierungsteams, die in Krisensituationen im Einsatz sind, einfacher zu machen, sie zu finden.

 

-> Die Plakette kennzeichnet Objekte in Museumsdepots, die vorrangig evakuiert werden sollten.

 

-> Die Plakette stellt eine einheitliche Kennzeichnung dar, die in allen Museen Österreichs unter Verwendung des geschützten internationalen Erkennungszeichens „Blue Shield“ zum Denkmalschutz in bewaffneten Konflikten verwendet wird.

 

-> Die Plakette wurde in Abstimmung mit dem Österreichischen Notfallverbund für Museen und Bibliotheken und dem Bundesdenkmalamt unter den Auflagen des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes und in in Zusammenarbeit mit Blue Shield Österreich und Blue Shield International entwickelt und ist durch seine stark reflektierende Oberfläche gut erkennbar.

 

-> Die österreichische Feuerwehr, das Bundesheer und die Polizei sind über die Plakette informiert und nutzen diese in ihren Schulungen. Es werden Übungen durchgeführt, um Erfahrung und Zusammenarbeit zu stärken.

 

-> Wir unterstützen andere Länder bei der Einführung dieses Systems, um in Krisen- oder Notfällen zur Rettung von Kulturgütern beizutragen. Die Gestaltung der Plakette erfolgt frei von Urheberrechten, darf jedoch nur gemäß den Regeln des Blue Shield-Emblems verwendet werden (siehe unten).

 

 

In Museen und in deren Depots befinden sich für uns alle unschätzbare Werte. Ein Katastrophenfall, wie etwa ein Brand oder eine Überschwemmung ist für uns alle eine furchtbare Vorstellung. Doch es gilt im Notfall für diese großen Herausforderungen gewappnet zu sein!

Als Vorbereitung für den Ernstfall müssen wichtige Fragen beantwortet werden: Welche Objekte sollen vorrangig evakuiert werden? Wer entscheidet darüber? Sicherlich keine leichten Fragen, denn für uns Museumsleute sind alle Objekte wertvoll und wichtig. Dennoch sollten nur wenige Objekte in den Depots markiert werden. Natürlich spielt bei der Einschätzung der historische und ideelle Wert eine bedeutende Rolle, vor allem ist aber auch die Verwundbarkeit eines Objekts bei der Auswahl zentral. Nicht zuletzt gilt es praktische Aspekte miteinzubeziehen: Können die ausgewählten Objekte problemlos über Flucht- und Evakuierungswege, durch Türen und über Stiegen transportiert werden? Kann das Objekt von maximal zwei Personen getragen werden? Und – wie finden die Helfer rasch die zu evakuierenden Objekte?

 

Die „ICOM Plakette zur Evakuierung von Kulturgut“ leistet hier einen entscheidenden Beitrag.

Durch die österreichweit einheitliche Kennzeichnung können die zu evakuierenden Objekte von allen Einsatzkräften schnell gefunden werden. Die Plakette wurde unter Einbeziehung des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes entwickelt und ist durch ihre stark reflektierende Oberfläche im Einsatz gut zu sehen. Die österreichischen Feuerwehren werden die Plakette in Ihren Schulungen verwenden, ebenso wurde das Österreichische Bundesheer über die neue Kennzeichnung informiert.

 

Im Folgenden finden Sie einige Überlegungen zur Priorisierung von Sammlungsobjekten:
• Leihgaben anderer Institutionen oder Privatpersonen
• Wert für die Region, den Staat oder die Nation.
• Reproduzierbarkeit/Unersetzlichkeit (Kann das Objekt ersetzt werden oder ist es einzigartig?)
• Geldwert, Bedeutung für die Sammlung oder seltene Raritäten.
 • Wert bei der Unterstützung der Mission der Institution.
• Bedeutung als wissenschaftliche Ressource.
• Trägt zur Vielfalt der Sammlung bei.
• Zerbrechlichkeit des Objekts – kann es transportiert werden?
• Art und Dauer der Katastrophe
• Rolle bei der Fortführung oder Wiederherstellung institutioneller Abläufe (z. B. Inventar, Verträge, usw.)

 

Abschließend müssen auch praktische Aspekte berücksichtigt werden:

 

• Können die ausgewählten Gegenstände problemlos über Flucht- und Evakuierungswege, durch Türen und die Treppe hinauf/hinunter transportiert werden?
 

• Kann der Gegenstand von maximal zwei Personen getragen werden?

-> Also nicht zu schwer oder zu groß!

 

Wie können die Helfer die zu evakuierenden Objekte schnell finden?

-> Es sollten nicht zu viele Objekte markiert werden, damit sich die Helfer auf die wichtigsten konzentrieren können.
Die Verwendung des Blue Shield Emblems

 

 

Wir danken dem Notfallverbund der Österreichischen Museen und Bibliotheken sehr herzlich für die wunderbare Zusammenarbeit. Durch die Bündelung vorhandener Ressourcen sowie die Vernetzung von Fachkompetenzen unterstützen die Mitglieder einander im Schadensfall. www.notfallverbund.at

 

Die Verwendung der Plakette wird auch von Blue Shield International empfohlen:

https://theblueshield.org/saving-collections-in-crisis/

 

 

 

Plakette zur Kennzeichnung prioritär zu evakuierender Kulturgüter in Depots.

Die Plakette ist nicht zur Anbringung in Ausstellungsräumlichkeiten gedacht (hier sollte die Kennzeichnung in Absprache mit der zuständigen Feuerwehr z.B. durch Markierungen auf Plänen im Feuerwehrplankasten erfolgen).

Bestellung:  icom@icom-oesterreich.at

 

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Plakette GROSS:

Größe 148 x 297 mm, aus 0,3mm Hartfolie, beidseitig mit Hologrammeffekt Silber und Regenbogen-Schattierung, stark reflektierend.

Die Plaketten werden zum Selbstkostenpreis von EUR 3,50 pro Stück plus Versandkosten abgegeben.

 

 

 

Plakette KLEIN:

Größe 75 x 149 mm, aus 0,3mm Hartfolie, beidseitig mit Hologrammeffekt Silber und Regenbogen-Schattierung, stark reflektierend.

Die Plaketten werden zum Selbstkostenpreis von EUR 2,00 pro Stück plus Versandkosten abgegeben.

 

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Die Verwendung des Blue Shield Emblems

 

Das unverwechselbare „Blue Shield“- Emblem ist ein Schutzsymbol, das bei bewaffneten Konflikten verwendet wird. Seine Verwendung wird jederzeit durch nationales Recht, internationales humanitäres Recht und Gewohnheitsrecht durch die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 und ihr Zweites Protokoll von 1999 geregelt. Die Haager Konvention identifiziert Kulturgüter „von großer Bedeutung“ und „von sehr großer Bedeutung“, die im Falle eines bewaffneten Konflikts geschützt werden müssen, und die für ihren Schutz Verantwortlichen.

 


Ein einzelnes blaues Schild / Blue Shield soll die Erkennung geschützter Kulturgüter während eines Konflikts erleichtern und militärische Verantwortlichkeiten ermöglichen. Die Entscheidung über die Benennung des Kulturguts obliegt dem Vertragsstaat und seinen zuständigen Behörden (in Österreich dem Bundesdenkmalamt).

 


 

Ein dreifaches blaues Schild / Blue Shield weist auf Kulturgut hin, das unter besonderem Schutz steht. Besonderer Schutz wird vom Vertragsstaat beantragt und von der Tagung der Hohen Vertragsparteien des Übereinkommens gewährt.

 

Das markante Emblem mit rotem Rand weist auf Kulturgut von größter Bedeutung für die Menschheit hin, das im Rahmen des Zweiten Protokolls von 1999 verstärkt geschützt wird. Nur Kulturgüter, die bestimmte im Zweiten Protokoll festgelegte Bedingungen erfüllen, dürfen mit diesem Symbol gekennzeichnet werden. Ein erweiterter Schutz kann nur vom Internationalen Komitee zum Schutz von Kulturgut im Falle eines bewaffneten Konflikts gewährt werden.

 

Jede Art von Erkennungszeichen hat nach internationalem Recht spezifische militärische Verpflichtungen: Die Nichterfüllung dieser Verpflichtungen ist ein Verbrechen und kann unter bestimmten Umständen ein Kriegsverbrechen sein.

 

Die Konvention beschreibt das Logo und legt Bedingungen für seine Nutzung fest. Der Missbrauch von Schutzzeichen ist durch internationales Recht eingeschränkt. Unter Missbrauch versteht man:

 

- IMITATION: Die Verwendung eines Blue Shield, das aufgrund seiner Form und/oder Farbe mit einem der Embleme verwechselt werden kann. Das Kriterium für die Entscheidung, ob ein Logo als Nachahmung des Emblems angesehen werden kann, sollte darin bestehen, ob in der öffentlichen Wahrnehmung die Gefahr einer Verwechslung zwischen dem Logo und dem blauen Schild-Emblem besteht, da die Klausel genau diese Verwechslung bezweckt verhindern.

 

- UNSACHGEMÄSSE VERWENDUNG: Jede Verwendung eines besonderen Emblems, die nicht mit den einschlägigen Regeln des humanitären Völkerrechts vereinbar ist. Die Verwendung eines Emblems durch unbefugte Personen oder Organisationen oder für Zwecke, die nicht mit den Grundprinzipien des Völkerrechts vereinbar sind.
Bitte beachten Sie: Bei der Verwendung von Farben für die Betrachtung aus der Ferne, im Falle von Verblassen beim Drucken (z. B. Schwarzweiß) oder bei schlechten Lichtverhältnissen usw. ist die Verwechslungsgefahr zu berücksichtigen;
 

Kulturgut, das in einer Krise oder Katastrophe geschützt und priorisiert wird, ist wahrscheinlich dasselbe wie Kulturgut, das während eines Konflikts priorisiert wird. Dieser Zweck steht im Einklang mit dem Grundprinzip des Völkerrechts.

Das blaue Schild-Emblem sollte jedoch nur zur Kennzeichnung von Kulturgütern verwendet werden, die in einer Krise Vorrang haben sollten, wenn:
1. Die zuständige Behörde des Vertragsstaates (z. B. Landesdenkmalamt) einbezogen wird.
2. Der Vertragsstaat eine Liste geschützter Kulturgüter gemäß der Haager Konvention von 1954, die alle mit dem blauen Schild gekennzeichneten Stätten oder Gegenstände umfassen sollte führt und keine Verwechslungsgefahr mit anderen Stätten oder Objekten besteht.
3. Eine Sensibilisierung erfolgt, um Zivilisten und Streitkräfte über das Haager Übereinkommen von 1954 zu informieren, damit es im Falle eines bewaffneten Konflikts nicht zu Verwirrung kommt.
4. Die Streitkräfte sich ihrer rechtlichen Verantwortung in Bezug auf das Emblem bewusst sind.
5. Keine Verwechslungsgefahr mit dem erhöhten Schutzzeichen besteht.

 

Die Haager Konvention verbietet die „Nutzung eines Zeichens, das dem Erkennungszeichen ähnelt, zu irgendeinem Zweck“ während eines bewaffneten Konflikts. Wird das Emblem in Friedenszeiten beispielsweise zu Aufklärungs- und Sensibilisierungszwecken verwendet, darf es nicht in einer Weise verwendet oder angezeigt werden, die geeignet ist, Verwirrung hinsichtlich des Schutzzwecks des Emblems zur Kennzeichnung von unbeweglichem oder beweglichem Kulturgut hervorzurufen; Kulturgut, das einem geschützten Transport unterzogen wird; und/oder das Personal, das mit dem Schutz von Kulturgütern befasst ist.
- Das Emblem muss vergleichsweise klein sein und darf nicht auf Armbinden oder Gebäudedächern platziert werden.
- Das Emblem darf nicht in einer Weise angebracht werden, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken könnte, es biete Schutz für einen Gegenstand, auf dem das Emblem angebracht ist.

 

Die Embleme dürfen nicht in einer Weise verwendet oder angezeigt werden, die ihren Ruf und Status als Schutzemblem schädigen oder ihre Bedeutung während eines bewaffneten Konflikts verwässern könnte.

 

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

 

ICOM Österreich
http://icom-oesterreich.at/

Kontakt: icom@icom-oesterreich.at
 

Notfallverbund Österreichischer Museen und Bibliotheken
http://www.notfallverbund.at/