Förderungen

Förderungen

Wir unterstützen unsere Mitglieder!

ICOM Österreich fördert nach Kräften das Engagement seiner Mitglieder in der internationalen Museumsarbeit auch durch finanzielle Unterstützung. Jedes individuelle ICOM Mitglied hat die Möglichkeit, eine solche Unterstützung zu beantragen. Bitte füllen Sie dazu das unten angehängte Formular aus und schicken Sie es an ICOM Österreich. Wir um Verständnis, dass nicht alle der zahlreichen Aktivitäten unterstützt werden können. Die Entscheidung über eine Subvention trifft der Vorstand von ICOM Österreich.

 

1. Scholarship ICOM Österreich - International

Zur Förderung der Teilnahme von ICOM Österreich-Mitgliedern an ICOM International Committee Meetings

Die internationale Vernetzung unserer Mitglieder ist ICOM Österreich ein großes Anliegen. Dieses Scholarship soll es engagierten Museumsleuten ermöglichen, an einer der vielen internationalen Fachtagungen von ICOM teilzunehmen. Diese liefern wertvolle Einblicke auf dem letzten Stand der internationalen Forschungen im Museumsbereich – doch leider ist eine Teilnahme aufgrund der hohen Reisekosten zu weit entfernten Tagungsorten oft nicht möglich. Hier wollen wir eine neue Förderung schaffen, um einerseits die Teilnahme zu ermöglichen und anderseits das erworbene Wissen der österreichischen Museumscommunity zugänglich zu machen.

Das Scholarship unterstützt die Teilnehmer/innen bei Flug- und Aufenthaltskosten sowie Teilnahmegebühren in Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Konferenz der ICOM International Committees mit einem festgelegten Betrag von maximal € 1.200,--. Jährlich können  maximal vier Scholars gefördert werden. Kosten für Visa, Versicherungen, lokalen Transport, Essen oder andere Ausgaben werden durch dieses Scholarschip nicht abgegolten.

 

Information & Antragstellung:

http://icom-oesterreich.at/page/scholarship-icom-oesterreich-international

 

 

2. Reiseförderungen

ICOM Österreich unterstützt

  • die Teilnahme an Annual Meetings von Internationalen Komitees durch Zuschüsse zur Tagungsgebühr (derzeitige Maximalsätze für Tagungen in Europa = Euro 350,- und für Tagungen außerhalb Europas = Euro 450,-). Über Sonderförderungen (z.B. für die Teilnahme an Generalkonferenzen) entscheidet der Vorstand nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel.

 

3. Publikationen

ICOM Österreich unterstützt

  • Publikationen, die in Österreich von ICOM Österreich Mitgliedern herausgegeben bzw. mit-herausgegeben werden und internationalen und museumsbezogenen Kontext besitzen.

 

4. Projekte

ICOM Österreich unterstützt

  • Projekte mit Relevanz für die gesamt österreichische Museumslandschaft bzw. deren Weiterentwicklung. Die eingereichten Vorhaben müssen in einem Zusammenhang zu ICOM Österreich stehen.

 

Achtung!

Einreichfrist für Unterstützungen: 31. Jänner des laufenden Kalenderjahres

Abrechnungsfrist für Unterstützungen: 15. Dezember des Projektjahres

 

 

  • Die Anträge für die finanzielle Unterstützung von Projekten, Publikationen, Tagungen etc. durch ICOM Österreich im kommenden Jahr müssen bis 31. Jänner des laufenden Kalenderjahres schriftlich im ICOM Sekretariat einlangen.

 

  • Rückvergütungen für Reisekosten (Hotelrechnungen, Zug- und Flugtickets) können nicht übernommen werden. Doppelförderungen sind nicht möglich. Bei Überweisungsaufträgen ist der Originalkontoauszug sowie die Originalrechnung beizulegen.

 

  • Abrechnungsmodalitäten: Nach schriftlicher Bewilligung der Anträge muss der Betrag seitens des Ansuchenden zuerst vor finanziert werden, danach kann – nur nach Vorlage der Abrechnung und der Originalbelege über den getätigten Betrag – um Refundierung ersucht werden. Die Abrechnung hat nach Beendigung des unterstützten Projektes zu erfolgen und die Originalbelege müssen bis spätestens 15. Dezember des jeweiligen Jahres eingelangt sein, um berücksichtigt werden zu können.

 

  • Ein schriftlicher Bericht zusammen mit Fotos bzw. eine vereinbarte Anzahl an Belegexemplaren über das unterstützte Vorhaben (Projekt, Tagung, Konferenz …). ist als Nachweis mit Abrechnung bzw. Belegen mit abzugeben. Bericht und Fotos können als Nachweis der Unterstützung honorarfrei im Jahresbericht von ICOM Österreich publiziert werden

 

  • Die Auszahlung des Betrages erfolgt nach Vorlage und erfolgter Prüfung dieser Unterlagen auf das angegebene Konto des Antragstellers.