News

Gegen illegalen Kulturguthandel

13.06.2017

Beim 4. ICOM Palmyra-Gespräch (2. März 2017, KHM)  zeigte ICOM Österreich auf, wie österreichische und internationale Strafverfolgungsbehörden gegen Verbrechen an Kulturgut vorgehen und präsentierten den neuen Folder „Kultur unter Schutz“, der gemeinsam von Bundesministerium für Inneres / Bundeskriminalamt, Bundeskanzleramt Österreich, Bundesdenkmalamt,  Bundesministerium für Finanzen, Wirtschaftskammer Österreich, Österreichische UNESCO-Kommission, Österreichisches Nationalkomitee Blue Shield und ICOM Österreich herausgegeben wird.
 

 

Raubgrabungen, Plünderungen, Diebstahl und illegaler Handel mit Kulturgütern sind weltweit eine der größten Bedrohungen für den Erhalt und den Schutz des kulturellen Erbes. Sie vernichten Kenntnisse über die Geschichte der Menschheit und zerstören Teile der kulturellen Identitäten und Würde vieler Menschen. Kulturgut aus Ländern in Krisen ist dabei besonders gefährdet. Unsachgemäße Ausgrabungen machen es unmöglich, die wichtigen Fakten der Menschheitsgeschichte zu rekonstruieren. Die Zentren für den illegalen Handel mit diesen Kulturgütern liegen in Europa, Nordamerika und Asien. Wir setzen uns gemeinsam dafür ein, das öffentliche Bewusstsein für den wichtigen Kampf gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern zu stärken.

 

"Eine wichtige Rolle spielt der Zoll im Kulturgüterschutz: Seit Inkrafttreten des Österreichischen Kulturgüterrückgabegesetzes (KGRG) 2016 hat der Zoll die Möglichkeit, die Einfuhr von Kulturgut zu kontrollieren." Mag. Anita Gach, BKA
www.bmi.gv.at

 

 

Am 7. März wurden im Finanzministerium zwei antike Mamorköpfe präsentiert, die von Zollbeamten des Zollamtes Linz-Wels im   September   2015   beschlagnahmt worden waren. Die türkischen Staatsbürger, bei denen die Köpfe sichergestellt worden waren, konnten keine Dokumente vorweisen. Es bestand der Verdacht der Abgabenhehlerei.   Die   Skulpturen   wurden gemäß   Finanzstrafgesetz   beschlagnahmt.   Laut den Experten der Antikensammlung   des   Kunsthistorischen Museums handelt es sich um Originale aus der römischen Antike. Es handelt sich um Portraits, die vorgefertigten Körpern aufgesetzt und öffentlich aufgestellt worden waren. Der Herkunftsort der Köpfe kann nicht aus den Objekten selbst abgelesen werden.

 

Der anfängliche Verdacht, dass die Kunstgegenstände aus Syrien stammen, hat sich nicht bestätigt. Ansprüche der Türkei werden derzeit im Bundeskanzleramt   und   Bundesdenkmalamt geprüft. Der   Wert   solcher   Marmorköpfe wird auf einen fünfstelligen Euro-Betrag geschätzt. Die beiden Marmorköpfe wurden nach dem Finanzstrafgesetz für verfallen erklärt und am 7. März dem Kunsthistorischen Museum zur Verwahrung übergeben.           
 

ICOM Österreich betont gemeinsam mit dem Österreichischen Kulturgutschutz-Panel die Verantwortung des Antiquitätenhandels und der Sammler im Kulturgutschutz. Der „Ethikkodex für den österreichischen Kunst- und Antiquitätenhandel“  basiert auf dem „UNESCO Code of Ethics for Dealers in Cultural Property“ und wurde in Abstimmung mit der Wirtschaftskammer Österreich ausgearbeitet.

 

Wir setzen uns gemeinsam dafür ein, das öffentliche Bewusstsein für den wichtigen Kampf gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern zu stärken!

 

 

Öffentliche Sicherheit - Das Magazin des Innenministeriums

berichtet:

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/2017/05_06/start.aspx