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BKA Ausschreibung: Artist-in-Residence-Programm 2017

08.08.2016

In co-operation with KulturKontakt Austria, the Austrian Chancellery makes available residencies in Vienna and Salzburg for the year 2017.

Please find the call for application for the residencies in English and in German below!

 

Das Bundeskanzleramt Österreich stellt in Kooperation mit KulturKontakt Austria 50 Residence‐Stipendien für das Jahr 2017 in Österreich (Wien und Salzburg) zur Verfügung. Die Residencies dienen dem Bekanntwerden mit der österreichischen Kunst‐ und Kulturszene und der Kontaktaufnahme zu österreichischen Kunstschaffenden. Ziel ist die Realisierung eines eigenen Projekts.

 

Die ausländischen Kunstschaffenden werden während ihres Aufenthalts mit der Kunstund Kulturszene bekannt gemacht. Angeboten werden Galerie‐, Atelier‐ und Museumsbesuche, Kontakte zur Literatur‐ und Verlagsszene sowie Zugang zum Musikleben in Wien oder Salzburg. Die StipendiatInnen erhalten nach Maßgabe der Möglichkeiten Freikarten für Kunst‐ und Buchmessen, zu Aufführungen im Tanzquartier Wien, zum internationalen Tanzfestival ImPuls Tanz und zu anderen Veranstaltungen.

 

Die StipendiatInnen in Salzburg werden vom Kunstverein Salzburg betreut.

 

Weiters besteht die Möglichkeit, aktiv am Artists‐in‐Residence‐go‐to‐School‐Programm von KulturKontakt Austria teilzunehmen und Workshops an Schulen in Österreich zu halten.

 

Die Ausschreibung richtet sich an Kunstschaffende, die nicht in Österreich wohnhaft sind und ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Österreichische StaatsbürgerInnen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache werden vorausgesetzt. Die Altersgrenze für Bewerbungen ist 40 Jahre, d.h. BewerberInnen müssen nach dem 31.12.1976 geboren worden sein.  Bei Einreichung von Künstlerduos muss mindestens eine Person nach dem 31.12.1976 geboren sein und der künstlerische Werdegang beider Personen dargestellt werden. Kunstschaffende, die bereits an Artist‐in‐Residence‐Programmen von KulturKontakt Austria bzw. des Bundeskanzleramtes Österreich oder des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur teilgenommen haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Die StipendiatInnen werden von spartenspezifischen Fachjurys ausgewählt.

 

Eine Bewerbung ist nur für eine dieser Sparten möglich:

 Bildende Kunst *
 Künstlerische Fotografie
 Videound Medienkunst **
 Arts & Science & Technology***
 Komposition
 Literatur
 Kinderund Jugendliteratur
 Literarische Übersetzung
 Kunstund Kulturvermittlung ****

 

* Bewerbungen aus dem Bereich der performativen Kunst werden nicht angenommen.
** Bewerbungen aus dem Bereich Film (Kurzfilm, Spielfilm, Dokumentarfilm,
Avantgarde‐ oder Experimentalfilm etc.) werden nicht angenommen.
*** Arts & Science & Technology. In dieser Sparte können sich KünstlerInnen bewerben,
die sich im Spannungsfeld zwischen den Künsten und den Wissenschaften (z.B.
Naturwissenschaften) und/oder Technologie bewegen. Dabei geht es um Projekte an der
Schnittstelle zwischen Kunst und Wissenschaft und/oder Technologie, die durch ihre
Qualität und ihren Modellcharakter geeignet sind, neue, innovative Themenfelder in
Kunst und Kultur zu entwickeln.
**** Kunst und Kulturvermittlung. Für eine Bewerbung in dieser Sparte ist zu berücksichtigen, dass Kunst‐ und KulturvermittlerInnen im Verständnis dieser Ausschreibung Personen sind, die für den pädagogischen Teil einer Ausstellung, eines Konzerts, eines Theaters etc. zuständig sind und Kommunikationsprozesse zwischen BesucherInnen und KünstlerInnen oder dem Kunstwerk, dem Konzert, der Aufführung, etc. gestalten. Kunst‐ und Kulturvermittlung kann in unterschiedlichen Settings stattfinden und beinhaltet kulturelle Bildung im formalen und non‐formalen Bildungsbereich ebenso wie Vermittlungsprogramme in Kunst‐ und Kulturinstitutionen.

 

 

Die Einreichungen sind ab sofort bis spätestens 30. September bzw. 15. Oktober 2016 (es gilt der Poststempel) an das

 

Bundeskanzleramt Österreich
Abteilung II/6
Concordiaplatz 2
1010 Wien
zu senden.

 

Die Jurysitzungen finden Anfang November statt. Bewerbungen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelangt sind, können nicht berücksichtigt werden. Auf der Einsendung muss deutlich der Vermerk „Artist-in-Residence / Bildende Kunst“ angeführt sein! E‐Mail‐Einreichungen sind nicht möglich.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: charlotte.sucher@bka.gv.at.
Telefonische Rückfragen unter 0043 (0)1 53115 ‐ 206860

 

Weitere Informationen:

 

Bundeskanzleramt Österreich

www.kunstkultur.bka.gv.at

 

KulturKontakt Austria

www.kulturkontakt.or.at